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Die Wahl des Ehenamens

Wer die Wahl hat, hat die Qual: Bei der Entscheidung, wie Sie sich nach der Hochzeit nennen möchten, haben Sie inzwischen viele Möglichkeiten.

Früher war das Thema Ehe- und Familienname ganz einfach geregelt: Der Name des Mannes wurde bei einer Heirat ganz automatisch als Ehe- und Familienname übernommen. Doch dies gilt heute nicht mehr. Das Gesetz sieht vor, dass ein Paar bei der Eheschließung einen gemeinsamen Namen wählt, ein Zwang dazu besteht aber zunächst nicht. Normalerweise wird die Namenswahl dem Standesbeamten vor oder bei der Eheschließung mitgeteilt und somit festgesetzt. Es kann aber auch später erst ein gemeinsamer Name gewählt werden, der dann durch einen Standesbeamten oder Notar bestätigt wird. Spätestens aber bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes ist das Paar verpflichtet, einen Familiennamen auszuwählen, nach dem dann auch das Kind benannt werden kann. Die Wahl des Ehe- bzw. Familiennamens sollten Sie sorgfältig abwägen, denn wurde einmal ein Name festgelegt, ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Als Ehe- bzw. Familienname kann der Name der Frau oder des Mannes zum Zeitpunkt der Eheschließung gewählt werden. Dies muss nicht unbedingt der Geburtsname, sondern kann auch ein Name sein, der aus einer Adoption oder aus früherer Ehe resultiert.

Um Ihnen die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten zu zeigen, gehen wir beispielsweise einmal davon aus, dass Nadine Kolb und Thomas Richter sich das Ja-Wort geben. Folgende Namensvarianten wären nun möglich:

1
Nadine Kolb und Thomas Richter behalten jeweils ihren eigenen Namen und heißen weiterhin Nadine Kolb und Thomas Richter.

2 Thomas nimmt Nadines Namen an und die Eheleute heißen von nun an Nadine Kolb und Thomas Kolb.

3 Nadine nimmt Thomas Namen an und die Eheleute heißen von nun an Nadine Richter und Thomas Richter.

4 Die Eheleute entscheiden sich für den Ehenamen „Kolb“ und Thomas wählt einen Doppelnamen. Die Eheleute heißen dann Nadine Kolb und Thomas Kolb-Richter oder auch Thomas Richter-Kolb.

5 Die Eheleute entscheiden sich für den Ehenamen „Richter“ und Nadine wählt einen Doppelnamen. Die Eheleute heißen dann Thomas Richter und Nadine Richter-Kolb oder auch Nadine Kolb-Richter.

Sollten die beiden gemeinsame Kinder bekommen (in unserem Beispiel gibt es einen gemeinsamen Sohn Lukas) ergeben sich folgende Möglichkeiten:

1 Wurde bei der Hochzeit ein gemeinsamer Ehename gewählt, erhält Lukas automatisch diesen Namen. Der Sohn von Nadine und Thomas Richter heißt also Lukas Richter, der Sohn von Nadine und Thomas Kolb heißt Lukas Kolb.

2 Hat einer der beiden einen Doppelnamen gewählt, erhält Lukas automatisch den Namen, der dem ursprünglichen Namen des Elternteils per Bindestrich vorangestellt oder angefügt wurde, da dieser der Ehename des Paares ist. Der Sohn von Nadine Richter-Kolb oder Nadine Kolb-Richter heißt also Lukas Richter. Der Sohn von Thomas Kolb-Richter oder Thomas Richter-Kolb heißt Lukas Kolb.

3 Wenn Nadine Kolb und Thomas Richter jeweils ihren eigenen Namen behalten haben, müssen sie sich für einen Familiennamen entscheiden. Ein Doppelname aus beiden Namen für das Kind ist nicht möglich. Lukas heißt dann entweder Lukas Richter oder Lukas Kolb, je nachdem welcher Name als Familienname gewählt wird.


Ganz gleich, für welchen Namen Sie sich entscheiden, wer einen neuen Namen wählt, muss dies verschiedenen Behörden mitteilen und einige Änderungen vornehmen lassen:

1 Ihrer Bank geben Sie am Besten bei einem persönlichen Besuch Bescheid, bei dem Sie auch gleich ein gemeinsames Konto eröffnen können, falls gewünscht.

2 Informieren Sie Versicher­ungen und Krankenkassen schriftlich über Ihren neuen Namen. Auch eine Kopie der Heiratsurkunde oder des neuen Personalausweises wird meist verlangt.

3 Auf dem Einwohnermeldeamt erhalten Sie einen neuen Personalausweis, Reisepass, Führerschein und eine neue Lohnsteuerkarte, bei der sich auch die Steuerklasse ändert. Meist werden diese neuen Dokumente bereits direkt nach der Eheschließung im Standesamt ausgehändigt – vorausgesetzt, Sie haben sie rechtzeitig beantragt.

4 Klingel und Briefkasten erhalten neue Schilder. Informieren Sie Ihren Postboten über die Veränderung oder lassen Sie zur Sicherheit zunächst die alten Namen noch zusätzlich stehen.

5 Lassen Sie Ihre Email-Adresse ändern oder richten Sie sich eine neue ein. Informieren Sie dann Ihre Kontakte über den neuen Namen und die damit verbundene neue E-Mail-Adresse.

6 Geben Sie dem Reisebüro, in dem Sie Ihre Hochzeitsreise buchen, möglichst schon bei der Buchung Bescheid, dass Sie zum Reisezeitpunkt einen neuen Namen tragen werden. Bei Online-Buchung empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, welcher Name angegeben werden soll.

7 Sie benötigen nun auch neue Visitenkarten. Lassen Sie sich neue drucken.


Foto: © Julian Fuhrmann
www.julianfuhrrmann.com




Julian Fuhrmann

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