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Neues Personenstandsgesetz ab 01.01.2009

Kirchliche Hochzeiten sollen ab 2009 auch dann erlaubt werden, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum nächsten Jahr aus dem Gesetz gestrichen. Doch es herrschen Verwirrung und ­Unstimmigkeit über den Sinn dieser neuen Regelung.

Bereits im November 2006 wurde die Gesetzesnovelle vom Bundestag verabschiedet. Das neue Recht solle Geistliche angeblich ab 2009 nicht mehr daran hindern, Heiratswillige kirchlich zu trauen, selbst wenn diese gar nicht staatlich heiraten möchten. Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 wurden Priester bestraft, wenn sie eine kirchliche Hochzeit vor der standesamtlichen zelebrierten.
Doch weiterhin gelten Ehepaare, die nur kirchlich getraut wurden, als nicht ­verheiratet, sie müssen auf rechtliche Sicherheiten wie beispielsweise Ehegattensplitting, Unterhalt oder Zugewinnausgleich verzichten. Doch was ist wirklich dran am neuen Gesetz?

Der Hochzeitsplaner hat mit Johannes Minkus, Pressesprecher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, gesprochen.

Was halten Sie davon, dass künftig auf die standesamtliche Hochzeit verzichtet werden kann?
Das stimmt nicht ganz. In der evangelischen Kirche wird es wie bisher nur kirchliche Trauungen geben, wenn eine gültige standesamtliche Eheschließung vorangegangen ist. Auch wenn das staatliche Personenstandsgesetz zum 1.1.09 geändert wird – das Kirchenrecht hat sich in dieser Frage nicht geändert. Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen auch weiterhin keine Trauungen halten, wenn das Brautpaar nicht vorher auf dem Standesamt geheiratet hat. Ich finde das auch richtig so. Nach evangelischem Verständnis ist der entscheidende rechtlich gültige Akt die Eheschließung auf dem Standesamt. Denn die Ehepartner brauchen den sicheren rechtlichen Rahmen für ihre Ehe. Wenn es später einmal Konflikte gibt, ist das vor allem für den schwächeren Ehepartner und die Kinder wichtig. Dass der Schwache geschützt wird, ist ein ganz wichtiges Anliegen der Kirche. Eine rein kirchliche Trauung könnte diesen rechtlichen Schutz überhaupt nicht bieten. Die kirchliche Trauung heißt bei uns in der Kirche darum auch korrekt: „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung.“ Hier wird klar, dass im Traugottesdienst der Segen Gottes für eine bereits geschlossene Ehe erbeten wird.

Wie reagieren Heiratswillige auf diese Änderung?
Ich bekomme viele Anfragen, wie das jetzt ist mit einer rein kirchlichen Trauung. Allen sage ich, dass sich für den Bereich unserer Kirche nichts ändern wird – weil eben unsere Kirchengesetze nicht geändert wurden.

Welche Vor- und/oder Nachteile bringt das neue Gesetz mit sich?
Vorteile kann ich eigentlich keine sehen. Die Nachteile sind jedoch gravierend: Auch wenn die beiden großen Volkskirchen weiterhin nur Trauungen nach einer standesamtlichen Eheschließung vollziehen werden, könnte es doch sein, dass andere religiöse Gruppierungen rein religiöse „Trauungen“ anbieten – zum Schaden der Brautpaare! Diese würden sich „verheiratet“ fühlen – schließlich gab es ja eine „Hochzeitsfeier“ – hätten aber keinerlei rechtlichen Schutz. Beispielsweise wenn einer der beiden im Krankenhaus liegt, würden die Ärzte dem anderen keine Auskunft geben, denn rechtlich wäre dieses Paar nicht verheiratet. Hier entsteht eine Grauzone, sehr zum Nachteil von Paaren, die sich vielleicht vorher nicht genau informiert haben und erst viel später schmerzlich merken, dass für ihre „Ehe“ keinerlei rechtlicher Schutz besteht.


(Ausg. 04/2008)





Johannes Minkus,
Pressesprecher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern


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